Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu den Entlastungs- & Begleitungsangeboten
Mit welchen Pflegekassen arbeiten wir zusammen?

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen zusammen.

Daher können wir Ihnen alles aus einer Hand anbieten.

Was ist Entlastung im Haushalt?

Entlastung im Haushalt umfasst Unterstützungsleistungen für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Haushaltsführung selbstständig zu bewältigen. Diese Dienstleistungen können Reinigungsarbeiten, Einkaufshilfe, Kochen, Wäschepflege und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten umfassen. Ziel ist es, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und die Angehörigen zu entlasten.

Wie wird dies abgerechnet?

Die Abrechnung der Entlastungsleistung und der Begleitung erfolgt in der Regel über Ihre Pflegeversicherung.

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, der derzeit monatlich 125 Euro. Dieser Betrag kann für die Inanspruchnahme unserer Angebote verwendet werden.

Sie brauchen sich um nicht kümmern, denn wir übernehmen alles für Sie!

Wir reichen  die Rechnung(en) und Nachweise bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und erstattet die Kosten im Rahmen des vorgesehenen Budgets.

Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?

Unsere Leistungen im Rahmen der Entlastung im Haushalt umfassen:

  • Reinigungsdienste: Regelmäßige Reinigung der Wohnräume.
  • Einkaufshilfe: Unterstützung beim Einkaufen von Lebensmitteln und anderen notwendigen Artikeln.
  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche.
  • Begleitung: Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • Organisation des Haushalts: Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung des Haushalts.
Muss ich etwas zuzahlen?

Grundsätzlich NEIN!

Denn in unserer Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse sind alle Kosten, wie Personal, Anfahrt Reinigungsmittel etc. bereits enthalten.

Aber…
Wenn sie z.B. unseren Wäscheservices in Anspruch nehmen, spezielles Reinigungsmittel benötigen oder wir für Sie einkaufen gehen,  rechnen wir mit Ihnen direkt ab.

Entslastungsbetrag ansparen

Sofern Sie den monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125,00€) nicht ausschöpfen, wird der  verbleibende Betrag jeweils auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen.

Leistungen, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Danach verfällt der Restbetrag des Entlastungsanspruches endgültig. 

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und steht jeder Person ab Pflegegrad 2 zu und kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen.

Die Verhinderungspflege auch zur weiteren Entlastung im Haushalt oder für unser Begleitungsangebot genutzt werden.

Diese Leistung steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu und kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Die Verhinderungspflege kann durch professionelle Pflegekräfte, andere Angehörige oder Nachbarn erfolgen und ist auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Sie dient dazu, die dauerhafte häusliche Pflege sicherzustellen und die Pflegepersonen zu entlasten.

Apothekenservice

Gegen eine Gebühr von 5,00€ übernehmen wir den Apothekenservice für Sie.

Hierfür benötigen Sie sowohl für die Apotheke als auch für die Dienstleistung eine Vereinbarung.

Die Rezeptversorgung innerhalb Bischofswerda / Schmölln-Putzkau kostet für Selbstzahler pro Versorgung  5,00 €

Sie können hierfür auch die Betreuungsleistungen nach § 45b oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI vereinbaren – die Abrechnung erfolgt dann nach einer Zeiteinheit von 15 Minuten pauschal. 

Grundsätzlich erfolgt keine Annahme von Geldern für die Apotheke. Sie vereinbaren mit der unserer Partnerapotheke, wie die Zahlung erfolgt (per Überweisung oder Bankeinzug).

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