Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen
Wir haben Für Sie ein Paar hilfreiche Informationen zusammen getragen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns jederzeit kontaktieren und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Folgende Leistungen können insgesamt mit der Pflegekasse abgerechnet werden:
Entlastungs- betrag (§ 45b) | Verhinderungspflege (§ 39) jähr. – inkl. 806 € Aufstockung Kurzzeit-Pflege | Umwandlung max. 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag (§ 45a) | Gesamt 2024 | |
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Pflegegrad 1 | 1.500,00 € jährl. | -/- | -/- | 1.500,00 € |
Pflegegrad 2 | 1.500,00 € jährl. | 2.418,00 € jährl. | 304,00 € mtl. | 7566,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.500,00 € jährl. | 2.418,00 € jährl. | 573,00 € mtl. | 10.794,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.500,00 € jährl. | 2.418,00 € jährl. | 711,00 € mtl. | 12.450,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.500,00 € jährl. | 2.418,00 € jährl. | 880,00 € mtl. | 14.478,00 € |
Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 hat Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 Euro.
Wir rechnen mit jeder Pflegekasse ab!
Entlastungsbetrag: § 45 b SGB XI
Jede Person mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die in ihrem privaten Umfeld versorgt wird, hat Anspruch darauf.
Zum privaten Umfeld gehören:
- die eigene Wohnung der pflegebedürftigen Person
- das Zuhause der betreuenden Angehörigen
- Seniorenwohnungen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung, und wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Nur Unternehmen, die durch den Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) zertifiziert und anerkannt sind, dürfen den Entlastungsbeitrag mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Alle anderen Unternehmen sind davon ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung.
Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung zur Erstattung ein.
Aber…
Wir dürfen auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu muss unterschreiben Sie uns eine Abtretungserklärung.
Vorteil: Sie müssen nicht mehr mit den Kosten in Vorleistung treten.
Der Entlastungsbetrag muss nicht monatlich aufgebraucht werden. Es ist möglich, die Beträge anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.
Sie können ungenutzte Beträge von Januar bis November sammeln und im Dezember komplett verwenden.
Allerdings müssen die angesammelten Beträge bis spätestens 30.06. des folgenden Jahres verwendet werden, andernfalls verfallen sie.
Eine Vorabnutzung der Entlastungsleistungen ist nicht möglich.
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie das gesamte Leistungsspektrum unserer Angebote im Bereich Betreuung, Unterstützung, Begleitung und Entlastung sowie ihre pflegenden Angehörigen nutzen.
Zu den Angeboten der Alltagsunterstützung gehören:
- Übernahme von Betreuung und allgemeiner Aufsicht,
- Alltagsbegleitung, die die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen stärkt oder stabilisiert,
- Unterstützung für Pflegepersonen, um den Pflegealltag besser zu bewältigen,
- Erbringung von Dienstleistungen,
- organisatorische Unterstützung und
- weitere passende Maßnahmen.
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages: § 45a SGB XI
Seit 2015 können 40 % der nach § 36 SGB XI zustehenden Sachleistungsbeträge für sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden – zusätzlich zu den bestehenden Ansprüchen in Höhe von 125 Euro.
Diese niedrigschwelligen Entlastungsangebote, die seit 2017 als „Unterstützungsleistungen im Alltag“ bezeichnet werden, decken den Bedarf an Hilfe im Haushalt. Dazu gehören insbesondere die hauswirtschaftliche Versorgung, die Bewältigung allgemeiner Alltagsanforderungen oder pflegebedingter Aufgaben sowie die eigenständige Organisation benötigter Hilfsdienste. Sie entlasten pflegende Angehörige oder nahe Bezugspersonen in ihrer Pflegefunktion.
Zu den angebotenen Leistungen zählen die Erbringung von Dienstleistungen, eine Alltagsbegleitung, die die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen stabilisiert oder stärkt, organisatorische Unterstützung, Entlastung für Angehörige und Pflegepersonen bei der Bewältigung des Pflegealltags sowie andere geeignete Maßnahmen.
Förderungsfähige niedrigschwellige Entlastungsangebote umfassen unter anderem Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter oder Pflegebegleiter.
Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt gemäß den Ansprüchen nach § 45a Abs. 4 SGB XI, wobei die Abrechnung der ambulanten Pflegesachleistungen Vorrang hat. Im Rahmen der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI gilt die Erstattung der Aufwendungen als Teil der Sachleistung. Dabei werden die Sachleistungen nach § 36 und die weiterführenden niedrigschwelligen Entlastungsangebote gemeinsam mit dem Pflegegeld verrechnet.
Die Umwandlung der ambulanten Sachleistungsbeträge nach § 45a Abs. 4 SGB XI und der Entlastungsbetrag von 125 Euro gemäß § 45b SGB XI sind unabhängig voneinander. Der Pflegebedürftige kann somit entscheiden, aus welchem Bereich er diese Leistungen finanzieren möchte.
Verhinderungspflege: § 39 SGB XI
Die Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird folgendermaßen definiert: Wenn eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Da es manchmal notwendig ist, kurzfristig eine Vertretung zu organisieren, ist es nicht erforderlich, vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege einen Antrag zu stellen. Auch muss die Pflegekasse die Leistung nicht im Voraus genehmigen. Wichtig ist lediglich, dass während der Ersatzpflege alle Quittungen und Belege gesammelt werden, um diese später bei der Pflegekasse einzureichen.
Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören beispielsweise Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, aber auch Verdienstausfälle oder Fahrtkosten einer privaten Person. Um diese Kosten erstattet zu bekommen, muss der Pflegebedürftige einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen.
Der Antrag und die Kostenerstattung können also nachträglich erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro begrenzt ist. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr genutzt werden, wobei Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen können.
Pflegebedürftige haben das Recht auf Verhinderungspflege, um ihren pflegenden Angehörigen Pausen zu ermöglichen. Dabei können die Betroffenen flexibel entscheiden, ob sie mehrere Wochen am Stück für eine Auszeit nutzen oder über das Jahr verteilt stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, um regelmäßige Erholungsphasen in den Alltag einzubauen.
Ein längerer Urlaub kann natürlich helfen, neue Kraft zu tanken. Dennoch sollten die kleinen, regelmäßigen Pausen im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege nicht unterschätzt werden.
Es ist wichtig, sich diese kurzen Auszeiten zu nehmen und die Pflegeverantwortung vorübergehend vollständig abzugeben. Diese Momente der Erholung erlauben es Ihnen, Freundschaften aufrechtzuerhalten und Ihren Hobbys nachzugehen – sei es beim Sport, im Kino, bei einem Spaziergang oder einfach bei einem Treffen mit Freunden.
Pflege ist nicht nur körperlich fordernd, sondern auch emotional belastend. Der ständige Druck, sich um eine geliebte Person zu kümmern, kann psychisch anstrengend sein. Besonders die Pflege von Menschen mit Demenz kann eine ständige Herausforderung sein, die kaum Raum für Entspannung lässt.
Deshalb sollten Sie die stundenweise Verhinderungspflege nutzen. Solange diese Pausen weniger als acht Stunden dauern, wird kein voller Tag angerechnet.
Wir unterstützen Sie stundenweise, damit Sie als Angehöriger sich auch eine Auszeit nehmen können!
Grundsätzlich ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung.
Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung zur Erstattung ein.
Aber…
Wir dürfen auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu muss unterschreiben Sie uns eine Abtretungserklärung.
Vorteil: Sie müssen nicht mehr mit den Kosten in Vorleistung treten.
Downloads
- Unsere AGB
- Flyer Entlastungsleistung & Alltagsbegleitung A6
- Flyer Entlastungsleistung und Alltagsbegleitung A4
- SEPA Lastschriftmandat
- Kundenstammblatt
- Preisliste
Wir übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten im Sinne eines ambulanten Pflegedienstes!