Häufige Fragen & Antworten zu unseren Leistungen

Alles, was Sie über unsere Unterstützung im Alltag und unserem professionelle Objektservice wissen müssen.

Alles Wichtige auf einen Blick

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zur Abrechnung mit der Pflegekasse? Wir haben die häufigsten Anliegen unserer Privat- und Gewerbekunden hier für Sie zusammengefasst.

Nutzen Sie die Navigation links, um direkt zu Ihrem gewünschten Bereich zu gelangen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten zu Entlastungs- & Alltagshilfe

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die in häuslicher Pflege lebt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Betrag gemäß SGB XI. Dieser dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.

Wir bieten Ihnen zwei unkomplizierte Wege zur Abrechnung an:

  1. Direktabrechnung (Empfohlen): Sobald uns eine von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung vorliegt, können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Wir übernehmen mit dieser Erklärung die gesamte Kommunikation sowie den Abrechnungsaufwand für Sie und fordern die Beträge direkt bei der Kasse an.

  2. Selbstzahler-Modell: Alternativ können wir die Rechnung direkt an Sie senden. Hierbei begleichen Sie den Rechnungsbetrag zunächst an uns und reichen das Dokument anschließend eigenständig bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein. Eine Abtretungserklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden – wir sorgen für eine transparente und ordnungsgemäße Dokumentation aller erbrachten Leistungen.

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von unterstützenden Leistungen genutzt werden, wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Einkaufsunterstützung, Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge oder soziale Interaktion im gewohnten Umfeld.

Unter strengen Voraussetzungen und nach vorheriger individueller Absprache sowie schriftlicher Zusage Ihrer Pflegekasse dürfen wir auch einfache Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Winterdienst und Laubbeiseitigung im Rahmen der Alltagshilfe übernehmen. Da diese Leistungen nicht pauschal abgedeckt sind, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Kasse diese Entlastung in Ihrem speziellen Fall genehmigt.

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Beträge aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres verbraucht werden. Danach verfallen sie jedoch.

Ab Pflegegrad 2 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsdienste umzuwidmen. Sollten die monatlichen Leistungen der Pflegekasse dennoch überschritten werden, müssen die Mehrkosten vom Kunden privat getragen werden.

Wir legen jedoch großen Wert auf Transparenz und eine sorgfältige Planung: Wir achten in enger Absprache mit Ihnen darauf, den Einsatzrahmen so zu gestalten, dass für Sie nach Möglichkeit keine persönlichen Mehrkosten entstehen und Ihr Budget optimal genutzt wird.

Ja, ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zusätzlich das Budget der Verhinderungspflege zur Verfügung, sofern Sie bereits seit mindestens sechs Monaten in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Dieses Budget können wir flexibel für zusätzliche Entlastung, Betreuung und Begleitung im Alltag einsetzen, wenn Ihre eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Auch hier beraten wir Sie gerne, wie Sie diesen Anspruch optimal mit dem Entlastungsbetrag kombinieren können, um eine bestmögliche Unterstützung ohne private Zuzahlung zu erreichen.

Um eine kontinuierliche Betreuung und eine stabile Personalplanung zu gewährleisten, findet unsere Unterstützung in der Regel mindestens alle 14 Tage statt. Einsätze, die lediglich einmal im Monat erfolgen, können wir aus wirtschaftlichen Gründen nur dann anbieten, wenn dabei das volle Budget des Entlastungsbetrags (ca. 131 €) in einem Termin ausgeschöpft wird. Dies stellt sicher, dass die Anfahrts- und Organisationswege in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Dienstleistung stehen.

Um eine verlässliche Einsatzplanung und eine kontinuierliche Betreuung durch fest zugewiesene Mitarbeiter zu gewährleisten, beträgt unsere Mindestvertragslaufzeit 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können wir jedoch flexibel auf Terminänderungen reagieren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit bleibt der Vertrag weiterhin flexibel und kann an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst werden.

Sollten Sie vorübergehend nicht zu Hause sein – etwa durch einen Aufenthalt im Krankenhaus, in der Kurzzeitpflege oder in einer Reha – setzen wir unsere Leistungen für diesen Zeitraum selbstverständlich aus. Bitte informieren Sie uns in einem solchen Fall so früh wie möglich, damit wir die Planung entsprechend anpassen können. Die Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten wird durch solche notwendigen Unterbrechungen nicht beeinträchtigt; der Vertrag läuft danach ganz normal weiter, sobald Sie wieder in Ihrer häuslichen Umgebung sind. Bei einem dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim oder im Todesfall endet das Vertragsverhältnis vorzeitig.

Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz abgesagt werden. Da wir unsere Touren und Mitarbeiter fest für Sie einplanen, müssen wir bei verspäteten Absagen den Einsatz privat in Rechnung stellen, da eine Abrechnung über die Pflegekasse in diesem Fall nicht möglich ist.

Sollte die Absage aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses wie eines Krankenhausaufenthalts, einer Reha oder Kurzzeitpflege erfolgen, entstehen Ihnen keine Kosten, sofern uns eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder ein Aufnahmenachweis vorgelegt wird. In diesen Fällen können wir den Termin auch kurzfristig ohne Berechnung stornieren.

Ja, Transparenz ist uns sehr wichtig. Aktuell können Sie Ihre unterschriebenen Leistungsnachweise jederzeit als Kopie bei uns anfordern, um eine genaue Übersicht über die Einsätze zu erhalten. Wir arbeiten zudem bereits mit Hochdruck an einer digitalen Lösung (Kunden-Dashboard), die voraussichtlich Mitte 2027 allen unseren Kunden zur Verfügung stehen wird. Damit können Sie Ihre Termine und Abrechnungen künftig noch bequemer und in Echtzeit online einsehen.

Ja, unser Team ist geschult und erfahren im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Wir legen großen Wert auf Diskretion, Zuverlässigkeit und einen respektvollen, freundlichen Umgang mit unseren Kunden.

Fragen und Antworten zu Gewerbe- & Objektservice

Welche Objekte werden von Ihnen betreut?

Wir betreuen ein breites Spektrum an gewerblichen Immobilien, darunter Büroeinheiten, Ladengeschäfte, Arztpraxen sowie gemeinschaftlich genutzte Flächen in Wohnanlagen (Objektservice).

Um eine gleichbleibend hohe Qualität, feste Ansprechpartner und eine verlässliche Personalplanung für Ihr Objekt sicherzustellen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit im Gewerbe- und Objektservice 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Initiallaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Dies garantiert Ihnen langfristige Planungssicherheit und eine kontinuierliche Betreuung Ihrer Immobilien.

Ja. Wir passen uns Ihren betrieblichen Abläufen an. Die Reinigung und Pflege kann diskret außerhalb Ihrer Geschäftszeiten, am frühen Morgen, in den Abendstunden oder am Wochenende erfolgen.

Wir arbeiten mit festen Checklisten und regelmäßigen Objektkontrollen. Zudem steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der für die Einhaltung unserer Qualitätsstandards in Ihrem Unternehmen verantwortlich ist.

Selbstverständlich. Sie erhalten eine monatliche Sammelrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die Sie als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen können.

Dank unserer internen Vertretungsplanung garantieren wir, dass Ihr Objekt auch bei Urlaub oder Krankheit eines Mitarbeiters zuverlässig betreut wird. Sie müssen sich um keine Ersatzgestellung kümmern.

Fragen und Antworten zum Hausmeisterservice & Winterdienst

Welche Aufgaben übernimmt der Hausmeisterservice?

Unser Service umfasst die regelmäßige Objektkontrolle, die Pflege der Außenanlagen (Rasenmähen, Heckenschnitt), kleinere Instandsetzungen sowie die Überwachung der Haustechnik. Wir sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild Ihrer Immobilie.

Wir überwachen die Wetterlage rund um die Uhr. Die Räumung erfolgt strikt nach der geltenden kommunalen Satzung, damit Gehwege und Zufahrten rechtzeitig vor dem Berufsverkehr (in der Regel bis 7:00 Uhr morgens) sicher begehbar sind.

Ja. Mit dem Abschluss eines Winterdienst-Vertrages übertragen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht an uns. Wir haften im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die fachgerechte Ausführung der Räum- und Streuarbeiten.

Jeder Einsatz wird präzise protokolliert. Ab Mitte 2027 stellen wir Ihnen diese Nachweise digital in unserem Kunden-Dashboard zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Einsatzprotokolle jederzeit als Kopie bei uns anfordern, um einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Versicherung zu haben.

Grundsätzlich bringen wir unsere eigenen Geräte und das erforderliche Streumaterial mit. Je nach Umfang und Besonderheit des Objektes kann es jedoch vorkommen, dass bestimmte Mittel oder Geräte vor Ort bereitgestellt werden müssen. Dies ist jedoch kein Standard, sondern wird von uns individuell bei einer gemeinsamen Besichtigung Ihres Objektes geprüft und mit Ihnen abgesprochen. So stellen wir sicher, dass die Ausrüstung perfekt auf die Gegebenheiten Ihrer Flächen zugeschnitten ist.

Im Rahmen unserer Objektkontrollen prüfen wir die Funktionsfähigkeit der Technik (z. B. Beleuchtung, Heizung). Bei größeren Defekten informieren wir Sie umgehend und koordinieren auf Wunsch die Beauftragung von Fachfirmen.

Allgemeine Fragen und Antworten

Welche Aufgaben übernimmt der Hausmeisterservice?

Unser Service umfasst die regelmäßige Objektkontrolle, die Pflege der Außenanlagen (Rasenmähen, Heckenschnitt), kleinere Instandsetzungen sowie die Überwachung der Haustechnik. Wir sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild Ihrer Immobilie.

Wir überwachen die Wetterlage rund um die Uhr. Die Räumung erfolgt strikt nach der geltenden kommunalen Satzung, damit Gehwege und Zufahrten rechtzeitig vor dem Berufsverkehr (in der Regel bis 7:00 Uhr morgens) sicher begehbar sind.

Ja. Mit dem Abschluss eines Winterdienst-Vertrages übertragen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht an uns. Wir haften im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die fachgerechte Ausführung der Räum- und Streuarbeiten.

Jeder Einsatz wird präzise protokolliert. Ab Mitte 2027 stellen wir Ihnen diese Nachweise digital in unserem Kunden-Dashboard zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Einsatzprotokolle jederzeit als Kopie bei uns anfordern, um einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Versicherung zu haben.

Grundsätzlich bringen wir unsere eigenen Geräte und das erforderliche Streumaterial mit. Je nach Umfang und Besonderheit des Objektes kann es jedoch vorkommen, dass bestimmte Mittel oder Geräte vor Ort bereitgestellt werden müssen. Dies ist jedoch kein Standard, sondern wird von uns individuell bei einer gemeinsamen Besichtigung Ihres Objektes geprüft und mit Ihnen abgesprochen. So stellen wir sicher, dass die Ausrüstung perfekt auf die Gegebenheiten Ihrer Flächen zugeschnitten ist.

Im Rahmen unserer Objektkontrollen prüfen wir die Funktionsfähigkeit der Technik (z. B. Beleuchtung, Heizung). Bei größeren Defekten informieren wir Sie umgehend und koordinieren auf Wunsch die Beauftragung von Fachfirmen.

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